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Alt 30.01.2008, 11:35:16   #8
berndy
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Standard Re: So ein Dreck - Heut hats mich erwischt !

Wieso kostet es was, wenn man die Polizei ruft?

Schließlich liegt hier eine Straftat zu Grunde, nämlich § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle. Die Polizei muss dieser Straftat nach § 163 StPO nachgehen und das kostet zumindest hier in RLP keinen Cent. Das würde ich mir auch nicht anderswo gefallen lassen. Wir nehmen alle Unfälle kostenfrei auf. Lediglich die Ausfertigung einer Wildunfallbescheinigung kostet bei uns 12 €.

Also kostet es nicht immer Geld.

Da aber Polizei Ländersache ist, kann es in anderen Bundesländern auch anders sein, das ändert aber nichts an dem § 163 StGB.
In Strafverfahren entstehen keine Kosten für Geschädigte bzw. Zeugen durch die Arbeit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft.

Lediglich bei Unfällen mit nur Sachschaden und nur Ordnungswidrigkeitentatbeständen werden in einigen Bundesländern Gebühren verlangt. Was ich persönlich auch äußerst zweifelhaft finde. Auch die Ermittlungstätigkeit bei Ordnungswidrigkeiten ist eine ureigenste Aufgabe der Polizei, sei es bei eigenem Feststellen oder im Rahmen der Amts- bzw. Vollzugshilfe.

Weiterhin ist durch die einschlägigen Polizeigesetze auch der Schutz privater Rechte Aufgabe der Polizei. Dazu gehört nun mal auch, dass man bei Bedarf die Personalien des Schadensersatzpflichtigen feststellt und dem Geschädigten mitteilt. Das könnte allerdings je nach Bundesland Gebühren kosten.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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