Re: Verkauf während Finanzierung
Man kann vieles.
Es kommt da aber auf die Vertragsbestimmungen und den Vertragspartner an.
Ich würde mich auf jeden Fall beim Vertragspartner mal erkundigen und das mit dem absprechen.
Fakt ist nunmal, dass der Verkäufer bzw. die finanzierende Bank Eigentum an der Sache behält, bis die komplett bezahlt ist (Eigentumsvorbehalt). Sachen, die einem nicht zu 100% gehören, kann man nicht ohne Einverständnis des Miteigentümers (in diesem Fall der Bank) verkaufen.
Gibts von dort "grünes Licht", ists kein Problem, sagen die "njet" gehts nicht.
Auf einen Rechtsanspruch würde ich mich da nicht verlassen.
Meistens gehts aber, im Endeffekt ists ja Wurscht, wer die Sache bezahlt. Auf Verluste würde ich mich aber schon mal einstellen.
"Verkauft" man ohne Einwilligung der Bank, kanns peinlich werden. Es kann nämlich kein gültiger Vertrag zustande kommen. Das Eigentum an der Sache geht auch dann nicht auf den neuen "Käufer" über, wenn der den Preis auf einmal bezahlt. Der Verkäufer kommt dann ganz schnell in den Verdacht des Betruges, da er eine Sache verkauft, die gar nicht ihm gehört. Die fehlende Eigenschaft des Alleineigentums bzw. des Veräußerungsrechts ist schon ein erheblicher Mangel.
Also auf jeden Fall beim Darlehensgeber bzw. beim Eigentümer der Sache nachfragen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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