Haben die das geändert?
Zitat:
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Zitat von [url=http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
Verkehrsportal.de[/url]]
» Eingabe: Verstoß begangen innerhalb der Probezeit
Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
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Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
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Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
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Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
* Anschauen: Probezeitgrafik zum besseren Verständnis
(Klick auf Vorschaubild öffnet separates Fenster mit kompletter Probezeitgrafik)
http://www.verkehrsportal.de/images/...t_vorschau.gif
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Muss aber meine erste Aussage revidieren. Bei 20km/h innerorts ist das ein B-Vergehen. Also nicht Lappen wech.