Re: Rücklicht
Richtig, deshalb die Unterscheidung.
Nach EG-Recht hast du die 240mm Blinkerinnenkante-Blinkerinnenkante einzuhalten.
Nach STVZO sind es 100mm Scheinwerfer-Blinkerinnenkante.
Eines von Beiden musst du einhalten, und welches sagt dir dein Fahrzeugschein bzw. dein Baujahr.
Wenn deine Maschine nach EG-Recht zugelassen ist, gelten die STVZO-Abstände nicht mehr.
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