EG=Europäische Gemeinschaft
Neuere Motorräder (bzw. KFZ allgemein) sind nach EG-Recht zugelassen, dort sind die Regelungen vereinheitlicht und (teilweise!) etwas lockerer als nach dem normalen Zulassungsrecht.
Beispiel: Keine Vorgabe mehr wie weit die Blinker vorne vom Scheinwerfer weg sein müssen oder halt die Länge des Spritzschutz