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Alt 20.03.2008, 23:57:51   #11
derAlte55
Gast
 
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Standard Re: Weißes Rücklichtglas

Noch einmal deutlich: Wenn du dein Rücklicht einfärbst, fährst du mit einer nicht zulässigen Sicherheitseinrichtung. Damit verlierst du deinen Versicherungsschutz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Abgesehen davon, dass die Grünen dich gehörig zur Kasse bitten und die Grauen dir die Plakette verweigern. Also lass den Quatsch besser sein!

Viele Grüße
Gerhard
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