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Zitat von Saugwurmmensch
rechtlich wirst du keinerlei Handdhabe haben (ich gehe mal nicht davon aus, dass im Kaufvertrag "unfallfrei" steht?).
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Braucht auch nicht mehr unbedingt drin stehen. Steht's drin, gilt es als zugesicherte eigenschaft, die dann fehlen würde und allein schon das Recht auf Minderung oder Wandlung begründen würde. Die Rechtssprechung ist inzwischen aber dazu übergegangen, dass bereits in dem verschweigen eines Unfalls, auch ohne die ausdrückliche Zusicherung der Unfallfreiheit, ex tunc eine Täuschungshandlung zu sehen ist. Galt dies früher nur bei erheblichen Schäden, ein solcher läge bei einem Rahmenschaden ohnehin vor, gilt dies heute bereits für Schäden, bei denen alle beschädigten Teile getauscht wurden und an sich nichts zurückgeblieben ist.