Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.04.2008, 21:46:22   #30
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Re: Wert einer GS 500E, Bj. 95?

So, wie erwartet kam die Antwort der DEKRA schnell und ausführlich.
Meine Frage war:
Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Hallo!
Ich habe einige Fragen zur Hauptuntersuchung (in meinem Fall für ein
Motorrad):

Aufgrund einer unerwartet zeitaufwändigen Überholung/Reparatur stand meine Maschine jetzt schon 18 Monate angemeldet, versichert (Saisonkennzeichen 3-11) und unbewegt in der heimischen Garage in Brandenburg.
Da die Arbeiten sich dem Ende neigen, muss ich zur längst überfälligen Hauptuntersuchung.
Jetzt habe ich gehört, dass bis 23 Monate zurückdatiert wird.
Wie wird das begründet? Schließlich wäre das ja eine HU für die letzten 2 Jahre zurückdatiert
(wenn die HU die 23 Monate überfällig wäre), wo dem Prüfer gar nicht klar sein kann, ob die Maschine zu der Zeit verkehrstauglich war (was ja sonst Inhalt der Hauptuntersuchung für die kommenden 24 Monate ist), und dann muss ich einen Monat später schon wieder zur HU, weil ichbeispielsweise im April 08 auf Mai 08 zurückdatiert werde?

Das kommt mir doch sehr abwegig vor. Schließlich wird im Fall der Fälle die Überziehung bei einer Verkehrskontrolle nach dem Bußgeldkatalog geahndet, was für die Bestrafung genügen sollte.

Wie sieht es aus, wenn ich >23 Monate über dem HU-Termin bin? Wird dann trotzdem 23 Monate zurückdatiert, oder kann ich mir irgendwann eine zweite HU sparen?

Ich habe gehört, dass bei einer abgemeldeten Maschine die HU nicht zurückdatiert wird. Also für 11€ abmelden, HU machen, anmelden und gut? Ist das der einzige Weg, um nicht 2x den vollen HU-Preis zu zahlen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,
Vielen Dank,
Gruß
Stefan
Zitat:
Zitat von DEKRA
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Es gilt lt. StVZO Anlage VIII Nr. 2.3

"Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese nach Ablauf ihrer Fälligkeit durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung" (Auszug aus §29 StVZO bzw. Anlage VIII zur StVZO).

Bei 24-monatiger Plakettenlaufzeit, wie sie normaler Weise für PKW und Krafträder gilt, wird bis zu 23 Monate zurückdatiert.

Für Fristüberschreitungen über 2 Jahre hinaus, gilt in den meisten Bundesländern die Festlegung:

Die durch den PI/aaSoP vorzunehmende Rückdatierung ist
grundsätzlich auf 23 Monate (bei Fz mit 24-monatiger Plakettenlaufzeit)
bzw. 11 Monate (bei Fz mit 12-monatiger Plakettenlaufzeit) begrenzt.

Wenn Sie also nach dem Ablauf der 24 Monate eine HU durchführen lassen würden, wird nicht weiter zurückdatiert.

Die genauen Regelungen für Ihre Region erfragen Sie vor der Prüfung direkt beim Prüfingenieur.

Diese Vorgehensweise schützt allerdings nicht auf Fahrten zur Prüfstelle.
Sollten Sie während der Fahrt zur Prüfstelle in eine Verkehrskontrolle kommen wird entsprechend der Bußgeldvorschriften verfahren.


Der entsprechende Sachverhalt ist in der Anlage VIII StVZO Nr. 2.6 für Saisonkennzeichen speziell gesondert geregelt:

"Wäre eine Hauptuntersuchung ... bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkenn-
zeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen,
so ist die Hauptuntersuchung ... im ersten Monat des nächsten Betriebs-
zeitraums durchführen zu lassen.
...
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend" vom
1. Absatz zweiten Teilsatz ("wurde diese verspätet..." Kommentar des
Verfassers), "mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung."




Nach Stillegungen durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchungen werden nicht zurückdatiert sondern gelten dann neu vom Zeitpunkt der Untersuchung.

Die Untersuchungspflicht ruht bei stillgelegtem Fahrzeug.
Auch die Bußgeldbestimmungen könnten dann nicht mehr greifen.

Aber Achtung einige Zulassungsbehörden leiten bei der Abmeldung von überfälligen Fahrzeugen, die Vorgänge an die Ordnungsämter weiter und bessern so die maroden Haushalte auf. Bitte klären Sie dieses vorher genau ab.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten