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Alt 18.04.2008, 16:34:42   #5
Saugwurmmensch
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Standard Re: Baujahrverwirrung

Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Für die Drossel ist das Datum der Erstzulassung entscheidend.
Darauf bezieht sich das Gutachten.
Nö, da stehen die Identnumern (von XX bis XX) im Gutachten. Das Erstzulassungsdatum dient eher zur Orientierung.
Echt?
wow, das macht dann sogar richtig Sinn. (hätte Suzuki/dem Gutachten den Erstzulassungsquatsch zugetraut)
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