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Zitat von Tom
Habs schon gefungen : Auf Seite 4 im Fahrzeugbrief muss diese EG-Typgenehmigung anscheinend unterschrieben sein, damit das Motorrad dem EG-Recht unterliegt. Da dies bei mir nicht der Fall ist unterliege ich anscheinend der StvZ0 und muss somit die 100 mm einhalten.
Naja ich bau die Blinker dran und probier ob ich in 2 jahren durch den Tüv komme.
Trotzdem danke
Tom
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Wenn auf Seite 4 irgendwas mit EG-Kram steht, reicht das.
Bei den Maschinen die nach deutschem Recht zugelassen sind steht in dem Feld nämlich nix.