Also bis jetzt ist der Stand der Dinge.
Der Importeur in Deutschland (
http://motad.mgh-bikes.de) hat mir die Auskunft gegeben, das die Anlage OHNE Papiere ausgeliefert wir und das würde reichen.
Für die Polizei reicht das auch für eine Kontrolle. Dazu füge ich mal eine Info des KBA ein.
Info von der KBA Homepage Stand 4.5.2008
Zitat:
Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der ABE mitführen?
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.
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Nach einem Telefonat mit der Technik beim KBA, die sehr nett waren, und dem TÜV habe ich nun folgenden Infostand. Ich brauche keine Papiere mitführen, bin aber in Zweifelsfall in der Beweispflicht, das die Auspuffanlage auch für mein Motorrad zugelassen ist. Sprich bei Unfall oder sonstiger Gelegenheit muß ICH den Nachweiß erbringen. Da meine Motad Anlage logischerweise in England geprüft wurde, gibt es beim KBA keine Unterlagen darüber. Es werden wohl unterlagen zwischen den europäischen Behörden ausgetauscht, aber nur bei kompletten Fahrzeugen. Wenn Ich also jetzt etwas über meine Auspuffanlage erfahren möchte, dann hier:
http://www.vca.gov.uk Email:
general@vca.gov.uk (Adressen bekommen beim KBA)
Ich muß also jetzt eine Anfrage dort hin senden, natürlich auf Englisch und hoffen das ich dann unterlagen erhalte. Die sind dann natürlich auch auf englisch und ich hoffe einfach mal, das die dann nicht auch noch beglaubigt übersetzt werden müssen. Bei einem Unfall ist das natürlich mit Sicherheit der Fall, nur beim TÜV hoffe ich dann mal auf Allgemeinbildung und Einsicht.
Ist schon super die neue EINFACHE Regelung !!!
Fortsetzung folgt sicher...