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Zitat von Saugwurmmensch
Mit vorn und hinten 40mm Armlänge hätte das keine Probleme gegeben.
Hast aber Glück gehabt, dass der Prüfer dich schon nach EG-Richtlinien abgefertigt hat.
Nach STVZO sind die Abstände bei Zubehörblinkern nur mit Verlängerungen einzuhalten.
(Wobei ein Miniblinker an nem 10cm Stiel ziemlich doof aussieht...)
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Wenn mein Prüfer mir wegen sowas auf den Sack geht, dann hat der aber zum letzten Mal ein Fahrzeug von mir geprüft... soll er die Beleuchtungsanlage halt auf EG-Recht umtragen, damit hat sich das Problem erledigt...