Re: Unterschied GM51A und GM51B
servus georg!
laut meiner werkstatt dürfte das kein problem sein.
ich bin gelernter kfz.-elektriker und wenn ich mich recht erinnere ist eine eintragung beim tüv nicht von nöten da ja keine baulichen veränderungen am fzg. vorgenommen wurden. anders wäre dies hätte ich beispielsweise einen motor mit höherer leistung eingebaut. das einzige was ich mir vorstellen kann ist dass ich in den fzg.-papieren die neue motorkennummer bzw. die modellbezeichnung ändern muss. wäre cool wenn sich da jemand richtig auskennt.
mfg ody
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