Re: schwaches Abblendlicht
Bei Fahrzeugen die ihre Betriebserlaubnis nach den Richtlinien der STVO erhalten haben darf laut §50STVO nur ein Abblendlicht leuchten, bei Fahrzeugen die nach der EG Richtlinie in den Verkehr gebracht wurden dürfen einer oder auch 2 beim Abblendlicht leuchten (93/92/EWG).
Man kann zwar die Beuleuchtunngsanlage auf EG Richtlinie Umtragen lassen ( einen fähigen Tüv Prüfer und die Bereitschaft dafür ca 50€ auszugeben vorrausgesetzt) aber dann tritt in der Regel das Problem auf das bei den Scheinwerfen nur ein Reflektor eine Prüfung als Abblendlicht hat, und der andere als Fernscheinwerfer geprüft ist. Das müsstest also auch noch umbauen.
Gruß
Verbali
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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