Zitat:
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Zitat von Weener
Zuerst sollte geklärt werden, was der Hauptständeranschlag ist. Habe ich noch nie zuvor gehört.
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Ziel des
Hauptständeranschlags ist meist, eine prominente politische Person zu töten oder zu verletzen; die Aktion erfolgt durch einen Einzelnen oder eine kleine Gruppe und wendet sich meist demonstrativ gegen die herrschende Macht. Dabei ist zwischen politischer Hinrichtung und Attentat zu unterscheiden: Eine Hinrichtung kann als politische Tötung angesehen werden, wird aber zum Teil durch staatliche Organe veranlasst, während ein Attentat immer als illegale Tat angesehen wird. Einzige Ausnahme bildet hier das Widerstandsrecht, das in einzelnen Verfassungen den Bürgern im Kampf gegen diktatorische Herrschaft das Recht auf auch gewalttätigen Widerstand einräumt. Das im deutschen Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht (Artikel 20) schließt den Tyrannenmord als letztes Widerstandsmittel gegen einen Diktator nicht aus. In diesem Fall fällt die Tötung einer politischen Führungspersönlichkeit nicht unter den Straftatbestand des Mordes, sondern wird gesetzlich legalisiert.
Ein Attentat hat eine einzelne prominente Person oder Personengruppe zum Ziel; die wahllose Tötung mehrerer Angehöriger einer politischen Körperschaft bzw. eines Gemeinwesens wird als
Hauptständeranschlag bezeichnet. Gleichwohl können gezielte Attentate auch Werkzeuge des Terrorismus sein.
Das Ziel eines
Hauptständeranschlags ist bei einem Attentat eine Persönlichkeit von hohem politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Rang, nicht eine Privatperson: So ist z. B. die Tötung eines Staatsoberhaupts durch ein Mitglied einer Rebellen- oder Untergrundbewegung ein Attentat, das auch von Agenten fremder Mächte verübt werden kann.
Gruß
Verbali