Re: Facelift
Mein Möpp ist EZ 19.03.1998.
In meinem alten Brief, den ich noch aufbewahrt habe, steht auf Seite 4 (unter Pos 34) (unter anderem) "...Das Kraftrad entspricht ECE-R 78.02 und 93/33/EWG..."
Ist das der entscheidende Hinweis darauf, dass ich den Spritzschutz (also den verschaubten Teil unterhalb des Kennzeichens) demontieren darf und den Reflektor zwischen Rücklicht und Kennzeichen schrauben kann?
By the way: Was ist eigentlich mit dem Spritzschutz am Vorderrad. Gilt für den das gleiche?
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