Das mit der Schuld ist in unserem Rechtssystem nicht so einfach zu klären.
Nicht umsonst gibt es mehrere Instanzen mit vielen studierten Richtern und alle Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. D.h. man kann nicht einfach, auch bei gleich gelagerten Fällen, das Urteil so übernehmen.
Dann wird auch noch in Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht (Strafe bzw. andere Sanktionen) und Zivilrecht (Schadensausgleich) unterschieden.
Es kann durchaus vorkommen, dass einem strafrechtlich (ordnungswidrigkeitenrechtlich) kein Vorwurf zu machen ist, man für einen Schaden trotzdem haftbar ist.
Meine Aufgabe beschränkt sich darauf den objektiven Tatbestand aufzunehmen und die Beteiligten zu vernehmen bzw. anzuhören, wenn sie denn eine Aussage machen wollen.
Schuldzuweisungen maße ich mir nicht an, das ist Aufgabe der Gerichte.
Meiner Meinung nach trifft die 1er Fahrerin hier einen großen Teil am Zustandekommens des Unfalls. Es ist eine Unsitte aus dem Beschleunigungsstreifen direkt auf den linken Fahrstreifen zu fahren und zu überholen. Außerdem hat sie sich offensichtlich nicht genügend nach hinten umgeschaut, sonst hätte sie erkannt, dass da ein sehr viel schnelleres Fahrzeug kommt. Ich würde der Dame also strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich hier mal einen Vorwurf machen (was genau, kann ich so von der Ferne nicht sagen, müsste man alle Fakten kennen, aber wohl Fehler beim Überholen). Dem schnelleren Pkw-Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen kann ich so nichts vorwerfen.
Allerdings sieht das zivilrechtlich etwas anders aus. Wer schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs ist, den trifft in der Regel eine erhöhte Mitschuld bzw. eine erhöhte Betriebsgefahr. Die gegnerische Versicherung wird also versuchen möglichst wenig bezahlen zu müssen.
http://finanzen.aol.de/Versicherungen/H ... 574-0.html
Wie genau das ausgeht weiß der Geier, das wird bei einem Zivilprozess als Einzelfallentscheidung beschlossen.