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auch die gimbel dinger müssen nicht eingetragen werden .... sind ohne werkzeug entfernbar ... [...]
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das ist so nicht richtig.
für eine 2-personen-zulassung muß die sitzfläche eine gewisse mindestlänge haben und die ist bei der wechselsitzbank von gimbel nicht gegeben.
man muß also die anzahl der sitzplätze in den fahrzeugpapieren ändern lassen und gleichzeitig natürlich auch die hinteren fußrasten demontieren.
sportler mit serienmäßiger sitzbankabdeckung, die gegen einen soziussitz getauscht werden kann haben in der regel eine 1-personen-zulassung mit der wahlweisen eintragung von zwei sitzplätzen, dann aber mit der auflage hintere fußrasten und den soziussitz zu montieren.