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Zitat von bluwonda
den unterschied zwischen gepäck und sitzbänken erkläre ich jetzt nicht! 
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Komm mal wieder runter! Eine Sitzbankabdeckung gilt rechtlich gesehen auch als Gepäck. Generell sind Sitzbänke nicht eintragungspflichtig, solange deren Originalform erhalten bleibt (da darf ich mir also auch jeden sebstgebauten Pfusch draufmachen). Nun ist die Frage wie die Gimbel Bank zu bewerten ist. Laut Gimbel offensichtlich als abnahmepflichtiges Anbauteil und nicht als Tauschbank, sonst wäre wohl kein Gutachten dabei. Die User mit dieser Sitzbank haben bisher jedoch berichtet, dass keine Eintragung notwendig war (Aussage TÜV/DEKRA).
Eine Sitzbank muss auch bei 2-Personen-Zulassung nicht zwangsläufig zur Mitnahme eines Sozius geeignet sein (da gibt es ja genug Beispiele ab Werk). Meines Wissens hat z.B. eine GSX-R 750 K6 keine (wahlweise) 1-Personen-Zulassung eingetragen, obwohl man das Sitzbrötchen gegen eine Abdeckung tauschen kann. Möglicherweise ist dies Teil der EG-BE der Maschine, die habe ich weder gesehen noch gelesen.