Zitat:
|
Zitat von markus85
du sollst nicht sagen, meine oma ist gefahren, aber die beamten können - statt nur von dir auszugehen ja auch von jedem anderen ausgehen - die schlüssel liegen einfach offen rum... was weiß ich wer da heimlich fährt - ist ja eine familie...
|
Dann ist wohl die Gesetzeslage in Deutschland in dem Punkt völlig anders. Weil wenn der 15-jährige Sohn mit dem Motorrad rumfährt, weil die "Schlüssel einfach offen rumliegen", macht sich der Vater (=Halter) auch strafbar. Genauso, wenn jemand anderer mit dem Fahrzeug fährt, der keine entsprechende Lenkberechtigung hat. Ausnahme wären natürlich Diebstahl o.ä.