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Alt 15.08.2008, 00:04:23   #25
RemoteC
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Standard Re: Radar-Blitzgeräte?!?!

Zitat:
Zitat von markus85
hoffe die messen da nicht, ob jemand 100 oder 110 gefahren ist mit dem daumen und der windrichtung
Einem verkehrsgeschulten Sicherheitsorgan der Polizei ist es erlaubt Geschwindigkeiten von Fahrzeugen zu "schätzen". Allerdings nur dann, wenn sich das Fahrzeug an dem Straßenaufsichtsorgan vorbeibewegt und einwandfreie Sichtbedingungen herrschen. Es genügt schon eine Beobachtungsstrecke von 100 m, um eine Überschreitung um mindestens ein Drittel festzustellen. Dies ist auch bei Nacht gültig. Bei einer verlässlichen Schätzung der Geschwindigkeit bei herannahenden Fahrzeugen muss die Beobachtungsstrecke mehrere hundert Meter betragen oder eine wesentlich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.

Und was mit das Belasten von Angehörigen angeht: In die Verlegenheit kommt ein Fahrzeughalter in Österreich sowieso nicht, weil im Zweifelsfall ist er gefahren. Hier gilt ja Halterhaftung, sprich der Halter muss sagen wer gefahren ist (wenn er es nicht sowieso war) und nicht die Polizei muss herausfinden wer gefahren ist.
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