@Bikerday:
Wenn was kommen sollte (also Foto mit "Anklageschrift"; bei den Geschwindigkeiten gehts ja nicht mehr nur um Geld, sondern auch schon um Punkte und Fahrverbot,oder? Aber berndy weiss da sicherlich besser Bescheid

) würd ich persönlich erstmal nichts zu sagen, ausser das es richtig ist, das du der Halter des Fahrzeuges bist! Wie vorher schon diskutiert, darfst du die Aussage verweigern und , es kann ja auch sein, das wer anders gefahren ist (weiss die Rennleitung ja nicht) musst du Familienangehörige nicht belasten! Dann müssen die dir erstmal beweisen, das du auch gefahren bist. Die kommen dann im worste case bei dir in die Nachbarschaft und fragen, ob wer den Mann auf dem Motorrad kennt. Da is dann aber auch wieder die Sache, das man ja seine Sachen auch verleihen darf...
Wenn du Glück hast, gehen 3 Monate rum ohne das weiter was kommt(dann is der Fall gelöst

), wenn Pech musst du entweder zahlen (wenn sie definitv wissen das du gefahren bist) oder das oben genannte Fahrtenbuch führen!