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Alt 27.08.2008, 19:14:41   #60
Eagle
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Standard Re: Radar-Blitzgeräte?!?!

Zitat:
Zitat von markus85
in die wohnung kommt die polizei nur in bestimmten fällen ohne befehl - das steht in den jeweiligen landesgesetzen zur Gefahrenabwehr und in der StPO...
und ich glaube das zählt nicht, wenn einer für 35 € zu schnell war
Das ganze lässt sich ganz einfach in den §§ 102 und 103 StPO nachlesen.
Allerdings dürfte eine Geschwindigkeitsübertretung nur in den seltensten Fällen (z.B. § 315 c StGB - krasse Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung anderer) eine Straftat darstellen.

Zitat:
Zitat von markus85
Btw dürfen auch die Beweisfotos mit den Fotos vom Meldeamt abgeglichen werden - Behörden dürfen sich gegenseitig austauschen.
Wird immer häufiger von Gebrauch gemacht.

Zitat:
Zitat von markus85
zudem muss grundsätzlich ein beschuldigter darüber informiert werden, dass gegen ihn ermittelt wird - grundsätzlich heißt: es gibt ausnahmen
! Falsch !
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