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Zitat von markus85
in die wohnung kommt die polizei nur in bestimmten fällen ohne befehl - das steht in den jeweiligen landesgesetzen zur Gefahrenabwehr und in der StPO...
und ich glaube das zählt nicht, wenn einer für 35 € zu schnell war 
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Das ganze lässt sich ganz einfach in den §§
102 und
103 StPO nachlesen.
Allerdings dürfte eine Geschwindigkeitsübertretung nur in den seltensten Fällen
(z.B. § 315 c StGB - krasse Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung anderer) eine Straftat darstellen.
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Zitat von markus85
Btw dürfen auch die Beweisfotos mit den Fotos vom Meldeamt abgeglichen werden - Behörden dürfen sich gegenseitig austauschen.
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Wird immer häufiger von Gebrauch gemacht.
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Zitat von markus85
zudem muss grundsätzlich ein beschuldigter darüber informiert werden, dass gegen ihn ermittelt wird - grundsätzlich heißt: es gibt ausnahmen
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! Falsch !