nein.
Aber bei den Baujahren bis ca 1997 (nicht EG-zugelassen) verlangt die STVZO einen Spritzschutz, der 15mm über der Radachse beginnt.
Für die neueren, nach EG-Recht zugelassenen Maschinen reicht "ausreichend" Spritzschutz.
Das Kennzeichen als Dokument darf nicht als Spritzschutz benutzt werden (da sollte man also ein Blech hinter legen

).
Ohne jeden Spritzschutz sieht man nach ner Regenfahrt bis zum Nacken aus wie'n Schwein (und schmutzig wird man auch!

)