Re: gs 500 led rücklicht
Ja, und das ist sogar legal, und eintragungsfrei.
Ich wollte damit darauf hinaus, das das Teil nicht irgendein E-Zeichen haben muss, sondern eines als Rücklicht für Motorräder.
Du weisst doch selber wie das mit diesen tollen "Streetfighterscheinwerfern" ist. Steht immer dabei das sie ein E-Zeichen haben, aber es steht nicht das das sie nur als Zusatzscheinwerfer zugelassen sind. Oder die Blinker die Prüfzeichen als Positionslampen haben, aber als Blinker verkauft werden,.....
Und im I-Net steht sooo oft: hat ne E-Nummer/ E-zeichen, kannste anbauen.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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