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Alt 19.09.2008, 20:43:08   #61
markus85
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Standard Re: Radar-Blitzgeräte?!?!

nicht falsch - richtig - "verdeckt" heißt ohne information des beschuldigten... sowas gibt es auch (§ 110 StPO Einsatz verdeckter Ermittler) - wäre n bisschen blöd, jeder weiß, dass man ihn beobachtet - vor allem gefährlich für den beamten
wie gesagt, schwachsinnig bei den kleines owis drüber nachzudenken... daher spielt der 102 auch keine rolle - besonders nicht der 103! das steht nämlich absolut ausser verhältnis!!!


und falls das falsch sich auf den anderen teil beziehen sollte:

§ 163a (4) StPO
"...dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird..."

die StPO findet gemäß transmissionsklausel (§46 OWiG) anwendung bei OWIs
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