nicht falsch - richtig - "verdeckt" heißt ohne information des beschuldigten... sowas gibt es auch

(§ 110 StPO Einsatz verdeckter Ermittler) - wäre n bisschen blöd, jeder weiß, dass man ihn beobachtet - vor allem gefährlich für den beamten
wie gesagt, schwachsinnig bei den kleines owis drüber nachzudenken... daher spielt der 102 auch keine rolle - besonders nicht der 103! das steht nämlich absolut ausser verhältnis!!!
und falls das falsch sich auf den anderen teil beziehen sollte:
§ 163a (4) StPO
"...dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird..."
die StPO findet gemäß transmissionsklausel (§46 OWiG) anwendung bei OWIs