Ich denke, du hast nur eine Chance aus dem Vertrag raus zu kommen, wenn du dem Händler nachweisen kannst, dass eine zugesagte Produkteigenschaft nicht gegeben ist. Das kann sein:
Fahrzeug ist unfallfrei.
Fahrzeug ist gedrosselt/offen.
Die Laufleistung wurde manipuliert.
Ansonsten ist der Vertrag rechtsgültig. Denn über das Preisgefüge eines Produktes müssen sich beide Vertragspartner vor Abschluss schlau machen. Und einen sittenwidrigen Sachverhalt sehe ich auch nicht. Der wäre gegeben, wenn du für die Suzi statt 1450,- 14500,- bezahlt hattest. Dann läge Wucher zu Grunde. Ich fürchte, du bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Ich möchte noch sagen, dass ich kein Anwalt bin. Aber ich muß mich berufsbedingt hin und wieder mal mit Vertragsrecht und Gewährleistung herumschlagen. Deshalb beurteile ich diesen Fall so.
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