Re: Mit offener GS durch HU/AU?
Beim TÜV fällt das meistens nicht auf. Offiziell dürfen die Prüfer max. 130 km/h fahren, das packt auch eine gedrosselte GS.
Anhand der Abgaswerte herausfinden zu wollen ob es sich um eine gedrosselte oder ungedrosselte Version handelt, ist nicht möglich. Dazu differieren die Werte zwischen den gedrosselten Maschinen schon zu arg.
Dass die Maschine nicht gedrosselt ist, wird in der Regel auch nicht auffallen. Normalerweise werden bei "normalen" Unfällen keine technischen Gutachten gemacht, solange nicht der Verdacht aufkommt, dass da was nicht Ordnung sein könnte.
Allerdings, wer mit einer offiziell "gedrosselten" GS mit 180 km/h geblitzt wird, dem ist dann auch nicht zu helfen.
Interessant wird es bei schweren Verkehrsunfällen, wenn es um sehr viel Geld, vll. sogar um eine lebenslange Rente geht. Dabei geht es sehr schnell um Millionenbeträge. Da werden dann auch gerne technische Gutachten von den Fahrzeugen gemacht. Und es ist dann äußert unangenehm wenn man eine erhöhte Mitschuld oder sehr stark gekürzte Leistungen erhält oder selber in Regress genommen wird.
Die strafrechtliche Seite ist da vergleichsweise harmlos, privatrechtlich kann das aber unmittelbar zum Ruin führen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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