Re: Fahren mit Brille
Es zählt halt eben, was da drauf steht.
Eine Brille heißt eben nicht Kontaktlinsen.
Bei manchen ist auch mit Absicht eine Schutzbrille eingetragen, z.B. bei einäugigen und offenen Fahrzeugen, da bringen Kontaktlinsen dann auch nix.
Und jedesmal Sinn und Zweck einer dieser Eintragungen zu überprüfen ist nicht Aufgabe der Polizei, das ist Aufgabe der Führerscheinstellen.
Die Pflicht zum Tragen geeigneter Sehhilfen stellt eine Auflage nach der FeV dar und kann bei Nichtbefolgen ein Verwarngeld von 25 € nach sich ziehen.
Das richtet sich nach § 23 Abs. 2 Satz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) und Nr. 169 BKat (Bußgeldkatalog)
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|