Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
Bei deinem Baujahr ist deine Maschine schon nach EG-Richtlinien zugelassen (steht im alten Brief auf Seite 4).
Da musst du nichtmehr die 10cm Blinkerkante-Scheinwerferrand einhalten.
Nach EG-Recht brauchst du vorn einen Blinkerabstand (Innenkante-Innenkante) von mindestens 240mm, hinten 180mm.
In der Höhe hast du Spielraum von 350-1200mm überm Boden.
Und eine Blinkkontrollleuchte brauchst du nach EG-Recht auch.
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