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Alt 14.12.2008, 16:28:51   #12
verbali
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Standard Re: Mit welchen Strafen muss man rechnen?

Bei solchen Sachen nicht einmal das.

Das der Mangel behoben wurde lässt sich ja durch eine einfache Sichtprüfung auch durch nicht Sachverständige prüfen.
Also reicht eine Vorführung bei einer Polizeistelle, Mängelkarte kann auch dort abgestempelt werden und von dort aus versendet werden.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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