Re: Mit welchen Strafen muss man rechnen?
Es muss ein geprüftes Motorradrücklicht sein, und muss mindestens so gut sichtbar sein wie beim Original.
Darfst also nicht irgendwie in einen Tunnel laminieren.
Wennman sich nicht sicher ist, dann "vorher" mitm TüV absprechen.
Auch wenn das Rücklicht eigentlich eintragungsferi ist.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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