Re: Entdrosseln vs. Bürokratie
Wie ist das denn mit dem Eintragen, wenn die Maschine abgemeldet ist.
Wollte die Drosselung vor der Zulassung selber einbauen, eine "Prüfbescheinigung für Suzuki-Leistungsumrüstung" habe ich vorliegen. Nach dem Einbau muss ich zum TÜV die Drosselung in den alten entstempelten Fahrzeugschein eintragen lassen. Damit geh ich dann zur Versicherung und hole mir eine Grüne Karte und geh dann zum StVA und freu mich das ich sie endlich angemeldet habe???
Geändert von Kunki84 (21.12.2010 um 18:30:02 Uhr)
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