Das ist rechtsanwaltstypisch:
Eine Einzelfallentscheidung wird als allgemeingültig dargestellt.
Da ist noch nicht einmal eine richtige Begründung des Gerichts zitiert.
Ich würde mich da nicht drauf verlassen.
Wie bei so vielen Rechtsstreigkeiten kommt es am Ende darauf an, wer die besseren und stichhaltigeren Argumente vorbringt.
Da steht auch nicht dabei auf welche Rechtsbestimmungen sich die Polizei bei der Sicherstellung bezieht und warum das Gericht einer anderen Meinung ist usw.
Eines dürfte auch klar sein: Die Entscheidung mehrerer solcher Sicherstellungen an einem solchen "Schwerpunkt" kommt nicht von einem einfachen Sachbearbeiter sondern wurde im Vorfeld schon auf die rechtliche Möglichkeit von der Polizeiführung überprüft.
Bei uns werden solche Fälle notfalls in der Fachhochschule geprüft.
Allerdings ist es im Recht üblich, dass verschiedene Menschen unterschiedlicher Auffassung sind.
So kommt es ja auch zu unterschiedlichen Gerichtsbeschlüssen.
Die 1. Instanz hatte ja der Polizei recht gegeben. Und in den erstinstanzlichen Gerichten sitzen ja auch keine Unwissenden.
Außerdem waren die Maßnahmen auch von der Staatsregierung abgesegnet, man sollte daher annehmen auch juristisch überprüft.
Könnte durchaus passieren, dass der Rechtsanwalt in der 3. Instanz wieder verliert.
Wens interessiert:
http://www.motorradonline.de/archiv/rec ... 263578.htm
http://www.motorradonline.de/archiv/rec ... 263579.htm
http://www.motorradonline.de/archiv/rec ... 263580.htm