Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern
Zur moralischen Gerechtigkeit: Der andere, der 170 km/h fährt ist der irre Raser und muss alles erdulden, kann sich nicht beschweren. Logisch, ich der Richter oder der gemeine GS-500 Fahrer fahre höchstens 20 km/h zu schnell oder fahre gar kein Motorrad, bin ja fein raus.
Nur: Wie war das mit dem Splitter im Auge des Nachbarn und dem eigenem Balken? Und wer darf eigentlich steinigen? Nur wer ohne Sünde ist. Es scheint immer noch genug zu geben, die gerne Steine werfen. Mehr als eine Steinigung ist es aber nicht, wenn man nur vom Ergebnis her denkt. Das kannte man bisher nur von der politischen Justiz.
@Chancentod
Eine rechtswidrige Maßnahme kann nicht "gerecht" sein. Streigegenstand ist nicht die Rechtmäßigkeit des Rasens, sondern die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung. Nicht über die Raser soll das Gericht hier richten, sondern über die staatliche Maßnahme. Das ist auseinanderzuhalten. Wohl viel Emotionen im Spiel sind, gelingt das nicht immer.
Das ist zwar eine andere Baustelle, aber vom Prinzip das Gleiche. Die Verwaltung verbietet sehr oft Versammlungen der Rechten oder verweigert notwendige Räume, obwohl das zu 100% gerichtlich wieder kassiert wird. Es kommt in der Öffentlichkeit halt gut an. Den schwarzen Peter haben dann die Gerichte, die das ganze aufheben, weil es rechtswidrig ist.
Wenn immer gemacht wird, was vom billig und gerecht denkenden Menschen als gerecht empfunden wird, ist man ruckzuck bei der Willkür angelangt.
@Berndy
Allzu juristisch wird in der Exekutive nicht gedacht. In der Exekutive sitzen "Macher". Der Standpunkt ist ein anderer. Man sieht eine (neue) Maßnahme als politisch sinnvoll an und will sie eigentlich haben. Dann wird es halt gemacht. Zum Kassieren gibt es die Gerichte. Im Zweifel wird es halt probiert, sonst wäre die Verwaltung auch etwas gelähmt.
Und zur Vorinstanz: Jeder Jurist, den ich den Sachverhalt kurz skizziert hatte, hielt die Maßnahme für offensichtlich rechtswidrig. Das erschien mir auch so. Aber ich fahre auch Motorrad, auch mal eine gemietete Ninja und bin keine 50 Jahre alt. Urteile erklären sich manchmal ganz von selbst, wenn man weiß aus welcher Generation und welcher sozialen Herkunft die Richter sind. Jeglicher juristischer Sachverstand liegt brach, wenn man voreingenommen über wesensfremde Leute richtet. (Es war über eine staatliche Maßnahme zu richten). Dann entscheiden nicht Juristen, sondern platt gesagt Bluthunde.
|