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Alt 29.01.2009, 12:53:11   #11
berndy
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Standard Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern

STOPP

Bei dem "zitierten" Urteil wurde nur ein Fall verhandelt, nicht grundsätzlich jede Sicherstellung dort in Frage gestellt.

Es ging darum, dass der Beschwerdeführer (ein einzelner) sich einen Anwalt nahm und dieser vor Gericht zog und bis zur 2. Instanz ging.

Leider habe ich die Urteilsbegründung nicht vorliegen.

Es geht wohl in der Urteilsbegründung darum, dass eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h nicht gleichbedeutend mit der anschließenden Fortdauer der Gefahr (weitere erhebliche Überschreitungen) ist.
Man darf eben nicht einfach annehmen, dass wer einmal zu schnell gefahren ist, das auch zukünftig so macht, zumindest war das Gericht augenscheinlich dieser Meinung.

Die Polizeigesetze der Länder dienen in erster Linie der Gefahrenabwehr. Zur Gefahrenabwehr ist die Sicherstellung einer Sache erlaubt. Voraussetzung dafür ist aber, dass

1. eine Gefahr besteht (Erforderlichkeit)
2. die Sicherstellung der Sache die Gefahr abwenden kann (Geeignetheit)
3. das Ganze auch im Verhältnis zur Gefahr steht (Verhältnismäßigkeit).

Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, ist eine Sicherstellung nicht rechtmäßig.

Fuhr der Moped-Fahrer 40 km/h zu schnell, wird angehalten, belehrt und zeigt er sich einsichtig, was man eigentlich sein sollte, besteht keine Gefahr mehr, jedenfalls keine andere als bei anderen Verkehrsteilnehmern auch. Daher dürfte es da schon an der Erforderlichkeit scheiten. Anders wäre es wieder, wenn der sich uneinsichtig zeigt und das sogar noch sagt.

Was in den Polizeigesetzen nicht vorgesehen ist, sind Ahndungen, "Erzieherische Maßnahmen", Strafen ...

Eine Sicherstellung zur Strafe oder als "Erzieherische Maßnahme" (sog. Nebenfolgen) wäre nach dem POG Rheinland-Pfalz nicht möglich (auch wenn es manchmal sinnvoll wäre), wohl aber aufgrund des StGB oder des StVG.

Allerdings können solche Strafen, Erzieherische Maßnahmen nicht von der Polizei verhängt oder angeordnet werden. Das muss die Verwaltung, sprich Bußgeldstellen oder Gerichte, im gestreckten Verfahren machen (das hängt mit der Gewaltenteilung, Legislative (Regierung), Judikative (Rechtsprechung), Exekutive (Verwaltung und Polizei) zusammen).

Dabei ist es leider nicht relevant, dass der erzieherische Effekt mit einem Bußgeldbescheid, der mehrere Wochen nach der Tat folgt, viel geringer ist als die Sicherstellung des Mopeds unmittelbar nach dem Verstoß.

Das ist beim Fahrverbot ja das selbe.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Urteil im Falle der Mehrfachtäter, jene, die mindestens 2 mal dort zu schnell waren oder andere erheblich gefährdet haben, anders ausgefallen wäre.

Jetzt kommt
auch wenn es rechtlich nicht einwandfrei gewesen sein dürfte und vielleicht noch weiter Gerichte beschäftigt, die Aktion war zumindest erfolgreich und hat bestimmt viele etwas zum Nachdenken gebracht.

Ich würde solche Sicherstellungen nicht machen, es sei denn man (meine Vorgesetzten) würde diese anordnen. Dann sind die aber für die Rechtmäßigkeit verantwortlich.

So wirds auch hier gewesen sein. Die Maßnahmen wurde von der Regierung Oberbayerns angeordnet.

http://www.regierung.oberbayern.bayern. ... m07504.htm
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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