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Alt 29.01.2009, 14:44:45   #12
Hansafan1985
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Standard Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern

Zitat:
Zitat von uiffi
hier liegt aber die sache ganz klar darin, das eben leider die motorräder durch unsinniges überholen und erhöhter geschwindigkeit eben die unfälle an besagter stelle verursachen und NICHT die pkw, somit steht die frage nach dem gleichheitsgrundsatz nicht zur debatte
Wenn man dieses Thema generell diskutiert (und das sollte man, schließlich gilt das PAG ja in ganz Bayern) kommt man um den Gleichheitsgrundsatz nicht herum. Nach Aussagen in anderen Foren (die ich natürlich nicht bestätigen kann) werden nach ähnlichen Sachverhalten mit Autos die Maßnahme der Sicherstellung nicht vorgenommen. Autos strahlen meiner Meinung nach ähnliche Gefahr aus bei gleicher Geschwindigkeit, zumindest für andere Verkehrsteilnehmer. Die Erforderlichkeit ist also auch bei Autos gegeben.

Allerdings ist der Art. 25 PAG eine "Kann Bestimmung", man wird also mit meiner Argumentation letztlich nicht weiter kommen.

Beschränkt man sich nur auf diesen einen Fall hat Berndy das Problem wirklich überzeugend dagelegt. Hilfreich wäre aber in der Tat noch die Urteilsbegründung.

Zitat:
Zitat von Berndy
Eine Sicherstellung zur Strafe oder als "Erzieherische Maßnahme" (sog. Nebenfolgen) wäre nach dem POG Rheinland-Pfalz nicht möglich (auch wenn es manchmal sinnvoll wäre), wohl aber aufgrund des StGB oder des StVG.
Bedeutet, du kannst nicht auf Bundesgesetze zurückgreifen, das Landesgesetz geht vor, richtig!?
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