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Alt 03.02.2009, 07:09:50   #18
uiffi
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Standard Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern

alles richtig...
ABER
(und das beziehe ich nicht nur auf biker)
wenn die verwaltung erkennt, dass auf bestimmten streckenabschnitten eine ungewöhnlich hohe unfallzahl mit verletzten, toten und hohen sachschäden nachweisbar nachvollziehbar unumstößlich vorliegt (TATSACHEN also) und sie mangels spezialgesetz NICHT in der lage ist von amtswegen zu handeln, benötigt die verwaltung die möglichkeit zu handeln, und auch in bayern gibt es dann die möglichkeit des entschließungsermessens (und wenn ich alle tatsachen von oben zusammenziehe liegt das ermessen hier gleich NULL, denn es gilt menschenleben zu schützen und das könnte ich hier jetzt auch aus dem grundgesetz oder aus jeder länderverfassung herleiten)

umgekehrt würde der landkreis innerhalb kürzester zeit ins fadenkreuz von medien und anwälten geraten , wenn er NICHTS machen würde, hier kann man der verwaltung weder ohnmacht noch ignoranz vorwerfen
und wem soll man denn zumuten solange auf ein spezialgesetz zu warten?
ich wette das es bundesweit kein spezialgesetz in dieser hinsicht geben wird und ländermäßig liegt es außerhalb der kompetenz

fakt ist: fahrverbote und sicherstellungen von kraftfahrzeugen SIND zielführend und im wiederholungsfalle GANZ SICHER VERHÄLTNISMÄSSIG

naja es wird langsam trocken, deshalb habe ich absichtlich keine § herbeigezogen, letztlich ist das eine hervorragende hausarbeit für einen verwaltungsfachwirt oder einen juristen, was hier keinen interessiert, aber in der eingriffsverwaltung geht es nicht unbedingt gerecht zu und es ist auch nicht gewollt, das sieht man daran, das beispielsweise entgegen dem strafrecht in bestimmten fällen sogar auf anhörung verzichtet werden kann, ein grundrecht gemäß artikel 103 GG (recht auf rechtliches gehör oder sowas glaub ich) wird also gewollt außer kraft gesetzt
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