Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern
chris... die eingriffsermächtigung ist immer zu erst im spezial gesetz zu suchen soweit richtig, aber es gibt eben nicht für alles ein spezialgesetz
also gibt es beispielsweise in sachsenanhalt das SOG (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
des Landes Sachsen-Anhalt ), welches das wichtigste handwerkszeug der eingriffsverwaltung ist. hier sind die grundlagen der gesetzesanwendung (kein handeln ohne gesetz, kein handeln gegen das gesetz) erfüllt.
ohne dieses gesetz währe es praktisch unmöglich eine verbotene versammlung aufzulösen, einen schützen zu entwaffnen, zwangsgeld zu verhängen usw usw... und eben auch en fahrzeug sicher zu stellen,
wenn ich kein gesetz finde, in welchem notorische raser zielführend vom rasen abgehalten werden können, dürfen die dann also nach deiner meinung bis zum st. nimmerleinstag die allegemeinheit und sich selber gefährden weil es kein spezialgesetz gibt und der verwaltung sind die hände gebunden... OJEEE DAS WÄHRE SCHLIMM
wenn es so währe wie du es sagst zeige mir das gesetz, unter welchem ich die rechtsfolge zum tatbestand finden und subsumieren kann, wie man ein fahrzeug sicher stellt (warum auch immer) und ich werde für immer schweigen
auch das rechtliche gehör wird bei bestehen einer konkreten gefahr (oder schlimmer), obwohl es ein im GG verbrieftes recht ist "unwichtiger" als das allgemeinwohl... ohne diesem "trick" könnte z.b. jeder autofahrer mit heruntergelassener scheibe am verkehrsschild vorbeifahren und "WIDERSPRUCH" rufen und dieses verkehrsschild missachten, denn ihm wurde ja schließlich in diesem einzelfall kein rechtliches gehör geschenkt... versuch das mal grinzzz ...
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