Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern
nun muss man aber auch mal schauen von welchen voraussetzungen man rangeht,
der biker auf der heimreise ist nicht der, auf den sich diese aktion richten sollte, das ist klar denke ich, einmal 40 sachen zuviel, na und... da gehe ich voll mit
wer aber an ein und der selben stelle des öfteren erwischt wird, also mit vorsatz die allgemeine und konkrete sicherheit und ordnung verletzt, dem hilft dieses urteil auch nicht (zumal ich mir gut vorstellen kann, das da noch eine revision folgen könnte, denn die schadensersatzansprüche werden kein peanuts)
vielleicht sollte wirklich mal einer der senate in leipzig am BVG einen "leitfaden" für dieses thema entwerfen, welche tatbestände zu einem eingriff ins eigentumsrecht im straßenverkehr führen und wo die grenzen liegen
sinnlos ist es natürlich zu sagen : das ist nicht mein motorrad
man stelle sich den heckenschützen vor, der sinnlos auf pasanten schießt, die polzei kommt und sagt her mit der knarre, der bürger sagt : NÖ IS NICH MEINE und die polizei geht wieder... löööl
die polizei und die behörden müssen also schon differenzieren bei wem sie wenn überhaupt welchen zwang ausüben
aber die diskussion finde ich immernoch aktuell und ein bundesweiter richterspruch war das nicht... da wird es in zukunft noch viel zu lesen geben in die eine oder andre richtung
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