Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.03.2009, 22:53:38   #1
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Richtlinien für Bremsflüssigkeitsbehälter

Hab grad mal beim BMVBS nachgeschaut:
Zitat:
Zitat von http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1022933/R-78-Bremsanlagen-fuer-Kraftraeder.pdf
R-78-Bremsanlagen-fuer-Kraftraeder

5.1.10 Bei Fahrzeugen, bei denen zur Bremskraftübertragung eine Hydraulikflüssigkeit verwendet wird, muss der Hauptzylinder
a) für jede Bremsanlage einen abgedichteten, geschlossenen, getrennten Vorratsbehälter haben;
b) ein Mindestfassungsvermögen der Behälter haben, das dem 1,5fachen der gesamten Flüssigkeitsverdrängung entspricht, die erforderlich ist, damit, ausgehend von der Stellung mit neuen Bremsbelägen, die Stellung mit verschlissenen Bremsbelägen bei einer Bremseineinstellung für den ungünstigsten Fall erreicht werden kann;
und
c) einen Vorratsbehälter haben, bei dem der Flüssigkeitsstand sichtbar ist, so dass der Deckel bei der Überprüfung nicht entfernt zu werden braucht.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten