Thema: Neues Bike!
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Alt 10.03.2009, 21:16:30   #8
Saugwurmmensch
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Standard Re: Neues Bike!

btw:
In der Fahrzeugzulassungsverordnung (in der Anlage 2 zu §8 Abs. 1 Satz 4) steht seit neuestem:
Zitat:
Zitat von FZV
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge.
Das mit den Krafträdern ist neu und schon vom Bund-Länder-Fachausschuss abgesegnet und für alle Bundesländer bindend (außer Bayern, die sich das Recht vorbehalten, solche Nummern auch für andere Fahrzeuge zu vergeben).
Nützt einem leider nicht viel, wenn schon der Landkreis mit 3 Buchstaben abgekürzt wird
Dann hat man schneller ein 24er Kennzeichen als einem lieb ist (ist die Maximalbreite die ein Motorradkennzeichen haben darf).
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

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