Wo ich das da gerade mal so überflieg:
Da steht ja,dass es die besagte Maximalgröße gibt.
Steht da auch irgendwas von einer Minimalgröße ?
Naja,auf jedenfall ist dort auch beschrieben,dass Engschrift nur bei baulicher Notwendigkeit erlaubt ist.
Warum müssen dann einige schon für ein Schild in normaler Schrift,aber halt nur mit einem Buchstaben und einer Zahl auch ein Gutachten vorlegen?
Laut StVO sollte so ein Schild,sofern die Kombination verfügbar ist natürlich,ganz normal erteilt werden,oder habe ich da nun was überlesen?
Mir wurde auch letztes Jahr mitgeteilt,so kurze Nummernschilder würden generell nicht mehr an Motorräder ausgegeben werden.