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Meine erste Testfahrt ...
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06.03.2004, 19:18:52
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Gast
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Man hat bei Kraft Fahrzeugen von einem Händler, egal ob mofa, mopped, auto u.s.w., 2 Jahre Gewärleistung, ist Gesetzlich fest gelegt, nach einem jahr is die Beweislastumkehr, deshalb spicht man von einem jahr gewärleistug!