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Zitat von Sgt.Fragg
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Zitat von Saugwurmmensch
Die erloschene Betriebserlaubnis UND das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis werden schon für massiv Ärger reichen.
Die zivilrechtlichen Folgen mal ganz außen vor!
Da ist man schnell die 100 Millionen Abdeckung der Versicherung los. Da muss man lange für stricken 
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ich geh davon aus, das er aus der probezeit drausen ist, dann währe das kein fahren ohne gültige fahrerlaubnis, die betriebserlaubnis erlischt bei sowas doch nimmer (genau wie bei nem zu lauten pott) und fahren ohne pflicht versicherung isses ja auch nicht, is ja versichert.
der einzige, der motzen wird ist die versicherung, und dann muss der gutachter das finden und als ursache benennen, das es stress gibt. das ist einfach eine nicht eingetragene veränderung.
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Und ob die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn die bei was erlischt, dann bei Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens. Ganz zu schweigen von der Leistungssteigerung.
Nicht umsonst verlangt die Abnahmebescheinigung eine sofortige Eintragung in die Papiere.
Die Versicherung wird natürlich auch streiken, weil die Angaben eben nicht stimmen. Schließlich gibt es gebietsweise sogar Unterschiede in den Kosten (offen/gedrosselt).
Ich weiß ja nicht, warum du dir hier zwanghaft irgendeine Legalität einreden willst.
Das ist so nicht legal, das wird es nie sein und die Konsequenzen sind auch nicht nur ein erhobener Zeigefinger.
Die GS ist schon so verdammt günstig im Unterhalt, da sollte man den Fuffi für ne korrekte Abnahme der Entdrosselung einfach investieren.
Wenn nicht muss man eben weiterhin gedrosselt fahren.