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Alt 19.04.2009, 17:56:01   #1
alderfaldhoos
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Standard Rechtslage Bauteile mit EG-BE

Auch wenn die Thematik nicht neu ist, möchte ich trotzdem noch einmal nachfragen: Wenn an Fahrzeugen Bauteile mit ABE, EG-BE bzw. E-Zeichen verbaut (und darüberhinaus keine Änderungen/Manipulationen vorgenommen) werden, gilt das Fahrzeug doch als zulassungskonform, oder?

Hintergrund:
Ich habe mir kürzlich eine SV 650 (ausgerüstet mit einem ROMBO-Endschalldämpfer mit EG-BE) über nen Händler gekauft, Nach der Erfahrung beim TÜV mit meiner GS 500 (ESD ohne ABE) war mir diesmal wichtig, dass der verbaute Topf auch zugelassen ist. Der Händler verwies auf das E-Zeichen, außerdem zeigte er mir in seinem PC, dass die Anlage auch für die SV erlaubt ist.
Allerdings war ich schon sehr überrascht, als ich die Suzi startete - ein wahrlich praller Sound erfüllte den Raum. Dieser ESD ist trotz E-Zeichen gefühlt um Welten lauter (wohlgemerkt mit dB-Eater) als das Originalteil und sogar lauter als meine GS 500 mit Rombo-Racing-ESD ohne Zulassung, zumindest bei niedrigen Drehzahlen.

Ich frage mich ernsthaft, wie ROMBO dafür die Zulassung erhalten hat. Ich bezweifle stark, dass bei einer Geräuschmessung das Motorrad die erlaubten Werte einhalten würde.

Auf der anderen Seite wird hier ja unabhängig davon ein Teil verkauft, welches durch das E-Zeichen ganz klar seine Zulassungskonformität signalisiert. Der Käufer / Verbraucher hat kaum Möglichkeiten die zugesicherte Legalität zu überprüfen und muss sich quasi auf das E-Zeichen verlassen. Man kann ja kaum erwarten, dass der Käufer / Verbraucher auf eigene Kosten eine Lärmmessung vornehmen lässt um die Legalität zu prüfen und das Bauteil daraufhin ggf. reklamiert, weil es nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist.

Wie ist da konkret die Rechtlage bzw. wie sollte man sich in einem solchen Sachverhalt bei evtl. Problemen mit Kontrollen oder TÜV verhalten?
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