Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE
In deinem Fahrzeugschein steht die für dein maximal erlaubte Lautstärke die es habe darf. Einmal im Stand und einmal beim fahren.
(Messmethoden bitter ergoogeln).
Der Gestezgeber erlaubt eine Toleranz von 2dB. Sollte der Auspuff lauter sein ist er nicht mehr zulassungskonform, egal was draufsteht.
ganz einfach
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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