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Alt 19.04.2009, 18:41:18   #4
alderfaldhoos
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Standard Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE

Okay, dass die Rechtslage so ist, hab ich schon verstanden.

Danach müsste also jeder ESD mit EG-BE bzw. ABE diese Werte einhalten, theoretisch dürfte also kein Grund zur Panik bestehen. In der Praxis ist es aber immer wieder vorgekommen, dass eigentlich legale Anlagen zu Schwierigkeiten geführt haben.

Wenn es völlig wurscht ist, ob da ein E-Zeichen drauf ist, ergeben sich automatisch die Fragen:
a) Wieso dann überhaupt E-Nummern?
b) Wie in Gottes Namen kann ich mich davor schützen, dass theoretisch legale Anlagen in der Praxis doch zu Problemen führen?

Wie bereits oben geschrieben, ist mir die Logik nicht ganz klar:
Es wird ein Teil verkauft, welches durch das E-Zeichen ganz klar seine Zulassungskonformität signalisiert. Der Käufer / Verbraucher hat kaum Möglichkeiten die zugesicherte Legalität zu überprüfen und muss sich quasi auf das E-Zeichen verlassen. Man kann ja kaum erwarten, dass der Käufer / Verbraucher auf eigene Kosten eine Lärmmessung vornehmen lässt um die Legalität zu prüfen und das Bauteil daraufhin ggf. reklamiert, weil es nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist.

Mir ist daher auch nicht klar, wieso dann der Eigentümer die alleinige Verantwortung übernehmen muss (im schlimmsten Fall Stilllegung, Punkte, Bußgeld), wenn hier die Hersteller mangelhafte Ware verkaufen.
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