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Alt 14.03.2004, 21:48:58   #1
Gast
 
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Standard Wie streng guckt der Tüv bei Leistungsumtragung?

Nabend!

Bei mir steht bald das Ende der Probezeit an und deswegen werde ich bald auch die Maschine von der Drossel befreien.
Nun hab ich aber an der Maschine andere Blinker (mit E-Zeichen,aber ich denke der Abstand von der Mitte stimmt nicht) und in den Lüftungsschlitzen der Vollverkleidung Gitter (der Optik wegen ).
Achtet der Tüv auf sowas,wenn ich die offene Leistung eintragen will oder ist dem das im Prinzip relativ wurscht?
Wie sieht das mit dem Kettenschutz aus,den hier Wu verkauft hat im Forum, muss man den auch eintragen lassen?
Muss ich ein Gutachten zur Umrüstung mitbringen oder nicht?
Meine Maschine ist BJ 1993, war also ursprünglich offen und nicht wie die jetzige schon anfangs gedrosselt.

Danke schonmal!