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Alt 06.05.2009, 23:02:36   #9
Saugwurmmensch
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Standard Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand

Stilllegen ist nicht abmelden.
Die Wiederinbetriebnahme ist entsprechend günstiger als eine Neuanmeldung.
Dafür gibt es sowas ja.
Hatte mal ne GS zur Wartung, die hatte von jedem Jahr 2 Stempel...einen für die Stilllegung und einen für die Inbetriebnahme...vermutlich wusste der Vorbesitzer nix von Saisonkennzeichen...
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